
Der Bau von Solaranlagen auf Gebäuden im historischen Stadtkern von Warburg beschäftigt die Kommunalpolitik.
Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 10A 2281/23 u. 10A 1477/23 - noch nicht rechtskräftig) verstärken jetzt die Richtung, die einzuschlagen ist. Das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien zum Klimaschutz überwiegt die Belange des Denkmalschutzes.
In letzter Zeit werden wir häufiger von Immobilienbesitzern im historischen Stadtkern von Warburg angesprochen, die ihre Immobilien mit Solaranlagen ausstatten möchten, aber ablehnende Stellungnahmen von der Stadtverwaltung erhalten, so CDU-Fraktionsvorsitzender und Bürgermeisterkandidat Hubertus Kuhaupt.
Die Erwartungshaltung, hier mehr Maßnahmen an den Gebäuden für den Klimaschutz zuzulassen, sei groß.
Die Restriktionen liegen an den Vorgaben der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung, die den Erhalt des charakteristischen Stadtbilds schützen soll und von der Stadtverwaltung umgesetzt wird. Diese wurde zuletzt 2021 vom Rat geändert und an die Bedürfnisse der Immobilienbesitzer im Sinne des Klimaschutzes angepasst.
Wir müssen unser historisches Erbe und die Einmaligkeit der historischen Innenstadt bewahren, uns aber gleichzeitig auch den Anforderungen des Klimaschutzes und einer zeitgemäßen Gebäudetechnik zuwenden, beschreibt Kuhaupt den Spagat, den die Kommunalpolitik eingehen muss.
Das heißt nicht, dass wir den Schutz unseres Stadtbilds aufgeben wollen, so Kuhaupt. Wir müssen uns aber weiter öffnen und Solarthermie und PV-Anlagen verstärkt unter bestimmten Voraussetzungen zulassen. Die Richtung weist uns das OVG-Urteil und wir werden uns im Rat dafür einsetzen.
Die Thematik soll demnächst im Bau und Planungsausschuss behandelt werden.
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