Klarer Kurs bei der Gestaltungssatzung gefordert CDU-Fraktionschef kritisiert Schlingerkurs des Bürgermeisters

15.07.2025

Warburg. Die Diskussion um die Gestaltungs- und Erhaltungssatzung sorgt erneut für Bewegung in der Warburger Kommunalpolitik. Anlass ist ein Antrag eines Investors, der in der Josef-Wirmer-Straße drei erhebliche Abweichungen von der geltenden Satzung durch den Bau- und Planungsausschuss genehmigen lassen wollte.

Bürgermeister Tobias Scherf warb in der Sitzung Ende Juni intensiv für die gewünschten Änderungen – fand jedoch keine Mehrheit. Mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Bürgerunion wurde der Antrag deutlich abgelehnt. Lediglich das Ausschussmitglied der AfD ließ sich überzeugen und stimmte zu.

„Aus der Bevölkerung wird vereinzelt Anpassungsbedarf geäußert. Diese Stimmen nehmen wir ernst und prüfen sorgfältig, wie wir damit umgehen können“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Hubertus Kuhaupt. Gleichzeitig betont er, dass es einen klaren Kurs brauche – insbesondere vonseiten des Bürgermeisters. Denn: Erst im Dezember 2024 hatte dieser dem Stadtrat eine überarbeitete Satzung zur Abstimmung vorgelegt. Anlass war eine Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Stadtrat beschloss die Änderungen damals einstimmig. Eine grundlegende Überarbeitung der Satzung war vom Bürgermeister zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht thematisiert worden.
„Jetzt erfolgt plötzlich ein Sinneswandel. Das irritiert und wirft Fragen auf“, so Kuhaupt. Er fordert: „Wenn wir über Veränderungen reden, dann muss klar sein, was genau gemeint ist. Brauchen wir wirklich eine grundlegende Neuausrichtung – oder vielmehr eine verlässliche Handhabung bestehender Regelungen?“

Die Gestaltungs- und Erhaltungssatzung stammt ursprünglich aus den 1980er Jahren und wurde seither mehrfach überarbeitet – zuletzt grundlegend im Jahr 2021 sowie Ende 2024 im Zuge der EEG-Novelle. Die jeweiligen Fassungen wurden unter Beteiligung der Fachverwaltung und in Abstimmung mit der Oberen Denkmalbehörde (LWL Münster) entwickelt.

„In den letzten Jahrzehnten wurden zahlreiche Bauvorhaben in der Innenstadt satzungskonform umgesetzt“, betont Bauausschussvorsitzender Walter Güntermann. Ausnahmen habe es nur gegeben, wenn sie fachlich vertretbar gewesen seien. „Jeder Eigentümer hat grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb der Satzung zu planen. Das muss im Hinblick auf die Werterhaltung eines Gebäudes keineswegs nachteilig sein“, so der Diplom-Bauingenieur.

Angesichts der geringen Zahl an Ausnahmeanträgen stellt sich aus Sicht der CDU auch die Frage, ob eine erneute Änderung oder gar Abschaffung der Satzung überhaupt notwendig ist. „In der Regel funktioniert das System – und das kulturelle Erbe unserer Stadt sollte uns mehr wert sein als kurzfristige bauliche Interessen“, so Kuhaupt.

Gleichzeitig warnt er vor einer schleichenden Aufweichung geltenden Rechts: „Eine gesetzliche Regelung kann nur dann akzeptiert werden, wenn sie nachvollziehbar und konsequent angewendet wird. Wenn nun punktuell Ausnahmen zugelassen werden – nach welchen Kriterien geschieht das? Und mit welchem Ziel?“ Wer der Meinung sei, die Satzung werde nicht mehr gebraucht, solle den Mut haben, diese offen zur Debatte zu stellen. Eine halbherzige Auslegung hingegen führe zu Rechtsunsicherheit.

Abschließend fordert Kuhaupt eine grundsätzliche Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der Satzung – unter Einbindung der Oberen Denkmalbehörde sowie der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne NRW. „Die CDU-Fraktion wird dieses wichtige Thema in den kommenden Wochen erneut aufgreifen und zur Diskussion stellen“, kündigt er an.